Courts of SA regeln zivilen Luftverkehr neu

Beschlüsse und mündliche Vereinbarungen – Die Courts of San Andreas regeln den zivilen Luftverkehr neu.

Egal ob der Millionär mit seinem privaten Jet oder aber ein Unternehmen mit einem Helikopter, jeder war bisher dazu angehalten, sowohl den Start als auch die Landung seines Luftfahrzeuges beim Los Santos Police Department anzumelden. Diese Regelung wurde ausschließlich mündlich, aber dennoch geltend beschlossen. Nun hat sich in diesem Bereich jedoch etwas verändert, denn ein Beschluss der Courts of San Andreas regelt den Umgang des zivilen Luftverkehrs ganz offiziell und für jedermann einsehbar.

Zu finden ist der Beschluss, welcher die Beschlussnummer OC-96 trägt und am 28.03. veröffentlicht wurde, auf der ChangeNet-Seite der Courts of San Andreas (CoSA). Wir zitieren nachfolgend den Beschluss selbst: »Die allgemeine Kontrolle des Luftverkehrs ist eine Aufgabe der Air Traffic Control des Los Santos International Airports, ausgenommen behördlicher und militärischer Flugverkehr. Die Aufgaben des Los Santos Police Departments liegen hierbei in der Durchsetzung der Bestimmungen des Vehicle Codes zum Flugverkehr. Dies beinhaltet jedoch keine Meldepflicht für den zivilen Luftverkehr bei einer staatlichen Stelle für Starts und Landungen, weswegen dies nicht in die Kompetenzen des Los Santos Police Departments fallen. Insofern wird OC-86 in Hinsicht auf die Meldestelle verändert, eine Nichtanmeldung von zivilem Flugverkehr steht trotzdem weiter unter Strafe.« [Zitat Ende]

Kurz gesagt: Der zivile Luftverkehr ist, bis auf Widerruf des Beschlusses, nicht mehr dem LSPD, sondern dem LSIA zu melden. Der OC-86, welcher durch den OC-96 verändert wurde, legte noch eine ausschließlich telefonische Anmeldung beim LSPD fest. Eine mündliche Anmeldung, so wurde eine Rückfrage unsererseits durch das Department of Justice beantwortet, ist dadurch nicht rechtskräftig.

[R.J. Gutierrez Morales]